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AGBs für Ausbildungswerbende

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
der azubi- & studiumScout GmbH für Unternehmensprofile, Stellenanzeigen und Recruiting-Funktionen
azubi- & studiumScout GmbH, Bomhardstraße 7, 82031 Grünwald (im Folgenden: azubiSCOUT)
Stand: 22.06.2026 - Gültig ab: 22.06.2026
§ 1 Geltungsbereich; Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der azubi- & studiumScout GmbH, Bomhardstraße 7, 82031 Grünwald (im Folgenden: azubiSCOUT), und dem jeweiligen Kundenunternehmen über die Schaltung von Unternehmensprofilen, Stellenanzeigen und sonstigen Recruiting- oder Werbeleistungen auf den Portalen und in den Apps von azubiSCOUT.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen; ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kundenunternehmens gelten nur, wenn azubiSCOUT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn azubiSCOUT in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für künftige gleichartige Verträge mit demselben Kundenunternehmen nur in derjenigen Fassung, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam einbezogen wurde. Eine geänderte Fassung gilt nur, wenn azubiSCOUT das Kundenunternehmen vor oder bei Vertragsschluss auf sie hinweist und sie dem Kundenunternehmen in zumutbarer Weise zugänglich macht.
§ 2 Leistungen von azubiSCOUT; Produkte
(1) azubiSCOUT betreibt eine Plattform, über die ausbildende Unternehmen Ausbildungsplätze und duale Studienplätze präsentieren und mit Bewerbenden in Kontakt treten können. azubiSCOUT bietet dem Kundenunternehmen insbesondere folgende kostenpflichtige Produkte an: Unternehmensprofile in den Varianten Standard und Premium, Stellenanzeigen beziehungsweise Stellenbeschreibungen in den Varianten Standard und Premium sowie, bei einem Premium-Unternehmensprofil, die Funktion Reverse-Recruiting.
(2) Der konkrete Leistungsinhalt, die Ausstattungsmerkmale der einzelnen Varianten, die Laufzeit und die Preise ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Mediadaten, Leistungsbeschreibungen oder der jeweiligen Auftragsbestätigung von azubiSCOUT. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und die Auftragsbestätigung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(3) azubiSCOUT schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung der gebuchten Produkte auf der Plattform. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Aufrufen, Bewerbungen, Kontaktaufnahmen oder Einstellungen ist nicht geschuldet.
(4) azubiSCOUT kann die Plattform, ihre technische Gestaltung und die Darstellung der Angebote weiterentwickeln, soweit die vertraglich vereinbarte Hauptleistung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Auftragserteilung; Vertragsschluss; Mitwirkung
(1) Die Darstellung von Produkten und Preisen durch azubiSCOUT stellt kein bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist. Das Kundenunternehmen gibt mit der Auftragserteilung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Freischaltung der gebuchten Leistung oder durch sonstige Aufnahme der Leistungserbringung durch azubiSCOUT zustande.
(2) Das Kundenunternehmen stellt azubiSCOUT alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Logos, Bilder und sonstigen Inhalte vollständig, richtig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlenden, unvollständigen oder ungeeigneten Informationen beruhen, gehen nicht zulasten von azubiSCOUT.
(3) Für die Erstellung oder Bearbeitung einer Anzeige benötigt azubiSCOUT nach Eingang aller erforderlichen Informationen und Unterlagen in der Regel drei bis fünf Werktage. Diese Frist ist eine voraussichtliche Bearbeitungszeit und kein verbindlicher Fertigstellungstermin, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
(4) azubiSCOUT darf Inhalte redaktionell bearbeiten, kürzen, sprachlich anpassen und in ein einheitliches Layout bringen, soweit hierdurch der sachliche Aussagegehalt nicht wesentlich verändert wird. Das Kundenunternehmen bleibt für die sachliche und rechtliche Richtigkeit der Inhalte verantwortlich.
(5) Werden dem Kundenunternehmen Entwürfe, Vorschauen oder Korrekturfassungen übermittelt, prüft es diese unverzüglich. Beanstandungen sind azubiSCOUT unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Unternehmensprofile und Stellenanzeigen
(1) Unternehmensprofile dienen der Darstellung des Kundenunternehmens als Ausbildungsbetrieb. Stellenanzeigen dienen der Darstellung konkreter Ausbildungsplätze, dualer Studienplätze oder vergleichbarer Einstiegsangebote.
(2) Umfang, Sichtbarkeit, Zusatzfunktionen und etwaige hervorgehobene Darstellung richten sich nach der jeweils gebuchten Produktvariante und der hierzu geltenden Leistungsbeschreibung.
(3) Das Kundenunternehmen ist verpflichtet, azubiSCOUT Änderungen mitzuteilen, die für die Richtigkeit oder Zulässigkeit eines Unternehmensprofils oder einer Stellenanzeige wesentlich sind. Dies gilt insbesondere für besetzte Stellen, geänderte Anforderungen, geänderte Kontaktdaten oder entfallene Ausbildungsangebote.
(4) Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist azubiSCOUT berechtigt, das Unternehmensprofil und die Stellenanzeige von der Plattform zu entfernen oder zu archivieren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und interne Dokumentationsinteressen bleiben unberührt.
§ 5 Reverse-Recruiting
(1) Die Funktion Reverse-Recruiting steht nur zur Verfügung, soweit sie vom Kundenunternehmen gebucht wurde oder in der gebuchten Produktvariante enthalten ist. Nach der derzeitigen Leistungsstruktur ist dies bei einem Premium-Unternehmensprofil vorgesehen.
(2) Über Reverse-Recruiting kann das Kundenunternehmen auf passende Bewerbendenprofile aufmerksam werden und Bewerbende kontaktieren, soweit die jeweilige Person ihre Informationen hierfür freigegeben hat. azubiSCOUT stellt insoweit lediglich die technische Kontakt-, Such- und Auffindbarkeitsfunktion bereit; die Entscheidung über eine Kontaktaufnahme, Auswahl, Bewertung oder Ablehnung trifft ausschließlich das Kundenunternehmen.
(3) Das Kundenunternehmen darf die über Reverse-Recruiting zugänglich gemachten Informationen ausschließlich zur Anbahnung eines Ausbildungs- oder dualen Studienverhältnisses verwenden. Eine Verwendung zu Werbezwecken, eine Weitergabe an Dritte, eine Speicherung außerhalb des hierfür erforderlichen Rahmens oder eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Das Kundenunternehmen hat insbesondere sicherzustellen, dass erhaltene Informationen nur den mit der Bewerbendenansprache befassten Personen zugänglich gemacht werden.
(4) Widerruft eine bewerbende Person ihre Freigabe für Reverse-Recruiting, stellt azubiSCOUT die Informationen künftig nicht mehr über diese Funktion bereit. Pflichten des Kundenunternehmens im Umgang mit bereits erhaltenen Informationen bleiben hiervon unberührt.
(5) Das Kundenunternehmen ist für die rechtmäßige Nutzung der ihm zugänglich gemachten Informationen sowie für seine Auswahl-, Bewertungs- und Kontaktentscheidungen selbst verantwortlich. azubiSCOUT prüft diese Entscheidungen nicht, trifft keine Personalentscheidung für das Kundenunternehmen und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
(6) Für Betrieb, Registrierung, Profildarstellung, Freigabemanagement und technische Bereitstellung der Reverse-Recruiting-Funktion ist azubiSCOUT datenschutzrechtlich grundsätzlich eigenständig verantwortlich. Ab dem Abruf, Erhalt, der Speicherung oder Nutzung von Informationen über Bewerbende durch das Kundenunternehmen verarbeitet dieses die Daten in eigener Verantwortung. Eine Auftragsverarbeitung durch azubiSCOUT für das Kundenunternehmen liegt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vor, soweit nicht ausdrücklich gesondert etwas anderes vereinbart wird. Etwaige gemeinsame Verantwortlichkeiten oder ergänzende Pflichten werden, soweit erforderlich, gesondert geregelt.
§ 6 Pflichten des Kundenunternehmens; rechtmäßige Nutzung
(1) Das Kundenunternehmen ist für alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Unterlagen allein verantwortlich. Es sichert zu, dass diese Inhalte richtig sind, keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(2) Stellenanzeigen und Unternehmensangaben müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Kundenunternehmen achtet insbesondere auf diskriminierungsfreie und geschlechtsneutrale Ausschreibungen, auf die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie auf Anforderungen des Berufsbildungsrechts und des Jugendarbeitsschutzes, soweit diese einschlägig sind.
(3) Das Kundenunternehmen stellt sicher, dass es über die für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte an Texten, Logos, Bildern, Marken, Videos und sonstigen Inhalten verfügt.
(4) Das Kundenunternehmen darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, irreführende Angaben, Schadsoftware, unzulässige Tracking- oder Cookie-Technologien, automatisierte Zugriffe ohne Zustimmung von azubiSCOUT sowie Handlungen, die den Betrieb der Plattform beeinträchtigen können.
(5) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Das Kundenunternehmen informiert azubiSCOUT unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
§ 7 Rechte an Inhalten; Nutzungsrechte
(1) Das Kundenunternehmen räumt azubiSCOUT an den von ihm bereitgestellten Inhalten die für die Vertragsdurchführung erforderlichen einfachen, räumlich und zeitlich auf die Vertragsdurchführung beschränkten Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte auf der Plattform und in den Apps zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, darzustellen, technisch zu bearbeiten, an die jeweilige Darstellung anzupassen und im Rahmen der gebuchten Leistung zu bewerben.
(2) Soweit eine Bewerbung der Anzeige oder des Unternehmensprofils über weitere Kanäle, etwa Social-Media-Kanäle, Suchmaschinen oder Partnerseiten, Bestandteil der gebuchten Leistung ist oder gesondert vereinbart wird, umfasst das Nutzungsrecht auch diese Verwendung.
(3) Alle Rechte an der Plattform, der Software, den Datenbanken, Oberflächen, Designs, Marken und sonstigen Inhalten von azubiSCOUT verbleiben bei azubiSCOUT. Dem Kundenunternehmen werden daran keine Rechte eingeräumt, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der gebuchten Leistungen hinausgehen.
(4) Es ist ohne vorherige Zustimmung von azubiSCOUT nicht gestattet, Datenbankinhalte, Profile, Anzeigen, Suchergebnisse oder sonstige Plattforminhalte systematisch auszulesen, zu vervielfältigen, weiterzuverwenden oder eigene Datenbanken hieraus zu erstellen.
§ 8 Darstellung, Suche, Matching und Ranking
(1) Die Darstellung von Unternehmensprofilen und Stellenanzeigen, Suchergebnisse, Matching-Ergebnisse und Empfehlungen können von verschiedenen Hauptparametern abhängen. Hierzu zählen insbesondere die gebuchte Produktvariante, die Vollständigkeit, Aktualität und Relevanz der Angaben, die vom Kundenunternehmen und von Nutzenden gewählten Such- und Filterparameter, die Übereinstimmung mit Standort-, Berufs- und Interessenangaben, die technische Verfügbarkeit der Inhalte sowie das Nutzungsverhalten auf der Plattform. Die relative Bedeutung dieser Parameter kann je nach Such-, Matching- oder Empfehlungsfunktion variieren.
(2) Soweit eine Produktvariante eine hervorgehobene Darstellung, zusätzliche Sichtbarkeit oder besondere Funktionen vorsieht, ergibt sich dies aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Entgeltliche oder produktbezogene Hervorhebungen werden nur berücksichtigt, soweit sie Bestandteil der gebuchten Leistung sind, und werden gegenüber Nutzenden in geeigneter Weise kenntlich gemacht, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, eine dauerhafte Sichtbarkeit an einer bestimmten Stelle oder ein bestimmtes Ranking besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Ein Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Profil oder eine bestimmte Anzeige bestimmten Nutzenden angezeigt wird oder eine Kontaktaufnahme zustande kommt, besteht nicht.
(4) Soweit gesetzliche Transparenzpflichten für Ranking-, Such- oder Empfehlungssysteme einschlägig sind, stellt azubiSCOUT die danach erforderlichen Informationen in geeigneter Form bereit. Geschäftsgeheimnisse, sicherheitsrelevante Informationen und eine vollständige Offenlegung technischer Einzelheiten oder Algorithmen sind hiervon nicht umfasst.
§ 9 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) azubiSCOUT kann zur Bereitstellung und Weiterentwicklung der Plattform KI-gestützte Systeme und automatisierte Verfahren einsetzen, insbesondere für Such-, Assistenz-, Matching- und Empfehlungsfunktionen. Solche Funktionen dienen der technischen Unterstützung der Auffindbarkeit, Kontaktanbahnung und Darstellung geeigneter Angebote oder Profile. azubiSCOUT trifft hierdurch keine automatisierte Entscheidung über die Einstellung, Ablehnung, Eignung oder Auswahl einer bewerbenden Person.
(2) KI-gestützte Ergebnisse, Matching-Vorschläge und Empfehlungen sind unverbindliche technische Hinweise. Sie ersetzen keine eigenständige, diskriminierungsfreie und rechtmäßige Prüfung durch das Kundenunternehmen und enthalten keine verbindliche Aussage über Eignung, Qualifikation oder Auswahl einer bestimmten Person.
(3) Das Kundenunternehmen darf KI-gestützte Ergebnisse nicht ungeprüft als alleinige oder maßgebliche Grundlage für rechtlich erhebliche Personalentscheidungen verwenden. Soweit das Kundenunternehmen eigene KI-gestützte oder automatisierte Auswahl-, Bewertungs- oder Kommunikationssysteme einsetzt, Ergebnisse der Plattform in solche Systeme übernimmt oder Plattformfunktionen für Auswahlentscheidungen nutzt, ist es für deren rechtmäßige Auswahl, bestimmungsgemäße Nutzung, menschliche Aufsicht, Transparenz, Dokumentation und Überwachung selbst verantwortlich.
(4) azubiSCOUT stellt gesetzlich erforderliche Informationen zur bestimmungsgemäßen Nutzung KI-gestützter Funktionen in geeigneter Weise bereit, soweit solche Informationspflichten für die jeweilige Funktion einschlägig sind. Geschäftsgeheimnisse, sicherheitsrelevante Informationen und eine vollständige Offenlegung technischer Einzelheiten oder Algorithmen sind hiervon nicht umfasst.
(5) Die datenschutz-, arbeits-, gleichbehandlungs- und KI-rechtliche Verantwortung des Kundenunternehmens für seine Auswahl- und Einstellungsentscheidungen bleibt unberührt.
§ 10 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise nach den Mediadaten, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das von azubiSCOUT angegebene Konto. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte von azubiSCOUT.
(4) azubiSCOUT ist berechtigt, die Freischaltung neuer Leistungen oder die Fortführung noch nicht erbrachter Leistungen von der Zahlung fälliger Beträge abhängig zu machen, soweit dem keine überwiegenden Interessen des Kundenunternehmens entgegenstehen.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kundenunternehmen nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Vertragslaufzeit; Beendigung
(1) Verträge über Unternehmensprofile und Stellenanzeigen werden mit einer festen Laufzeit von zwölf Monaten ab Online-Schaltung geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit vereinbart ist.
(2) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht; es handelt sich nicht um ein Abonnement.
(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für azubiSCOUT liegt insbesondere vor, wenn das Kundenunternehmen trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungspflichten in Verzug bleibt, wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder rechtswidrige Inhalte bereitstellt.
(4) Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund, die das Kundenunternehmen zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch von azubiSCOUT für bereits erbrachte Leistungen unberührt.
§ 12 Ablehnungs- und Entfernungsrecht
(1) azubiSCOUT darf Aufträge, Unternehmensprofile, Stellenanzeigen oder sonstige Inhalte ablehnen oder deren Veröffentlichung zurückstellen, wenn hierfür sachlich gerechtfertigte Gründe bestehen und die Maßnahme unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen erforderlich und angemessen ist. Dies gilt insbesondere bei Anhaltspunkten für Rechtsverstöße, behördliche Vorgaben, Verletzungen von Rechten Dritter, irreführende oder unzutreffende Angaben, Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Plattformvorgaben, Sicherheitsrisiken, technische Beeinträchtigungen oder sonstige Umstände, die eine Veröffentlichung für azubiSCOUT unzumutbar machen.
(2) Bereits veröffentlichte Inhalte darf azubiSCOUT bei Vorliegen entsprechender Gründe vorübergehend sperren, entfernen oder anpassen, soweit dies erforderlich und angemessen ist. Das Kundenunternehmen wird hierüber unter Angabe der wesentlichen Gründe informiert, soweit dem keine rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder berechtigten praktischen Gründe entgegenstehen.
(3) Soweit die Umstände dies zulassen, gibt azubiSCOUT dem Kundenunternehmen Gelegenheit, beanstandete Inhalte innerhalb angemessener Frist zu erläutern, zu korrigieren oder zu ersetzen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen, Sicherheitsrisiken, behördlichen Vorgaben oder sonstiger Eilbedürftigkeit kann azubiSCOUT ohne vorherige Anhörung handeln.
(4) Beruht die Ablehnung, Sperrung oder Entfernung auf einem Umstand, den das Kundenunternehmen zu vertreten hat, bleibt die Zahlungspflicht unberührt. In anderen Fällen erstattet azubiSCOUT ein bereits gezahltes Entgelt für den nicht in Anspruch genommenen Schaltungszeitraum anteilig, soweit keine angemessene Ersatzleistung angeboten und angenommen wird.
§ 13 Verfügbarkeit; Betriebsstörungen; Leistungen Dritter
(1) azubiSCOUT ist bemüht, die Plattform möglichst störungsfrei bereitzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Vorübergehende Unterbrechungen oder Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Weiterentwicklungen oder Störungen bei Dritten erforderlich werden. azubiSCOUT wird planbare, wesentliche Wartungsarbeiten nach Möglichkeit so durchführen, dass die Nutzung nur geringfügig beeinträchtigt wird.
(3) Führt eine von azubiSCOUT zu vertretende Betriebsstörung zu einer wesentlichen Unterbrechung der Online-Schaltung, verlängert sich die Laufzeit der betroffenen Anzeige oder des betroffenen Unternehmensprofils um den Zeitraum der wesentlichen Nichtverfügbarkeit. Eine wesentliche Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor bei nur kurzzeitigen, unerheblichen oder vom Kundenunternehmen zu vertretenden Einschränkungen. Weitergehende Ansprüche bleiben nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
(4) Soweit die Leistungserbringung von Leistungen Dritter abhängt, etwa von Hosting-, Karten-, Authentifizierungs-, Kommunikations- oder KI-Diensten, bleibt azubiSCOUT zur sorgfältigen Auswahl und Einbindung dieser Dienste verpflichtet. Fällt eine Drittleistung aus, wird azubiSCOUT das Kundenunternehmen informieren, soweit dies für die gebuchte Leistung wesentlich ist, und angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Ersatzleistung ergreifen.
§ 14 Mängel; Beanstandungen
(1) Das Kundenunternehmen prüft veröffentlichte Unternehmensprofile und Stellenanzeigen nach Freischaltung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Offensichtliche Mängel sind azubiSCOUT innerhalb von zwei Wochen ab Freischaltung in Textform mitzuteilen.
(2) Liegt ein von azubiSCOUT zu vertretender Mangel vor, hat das Kundenunternehmen zunächst Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist die Anzeige aufgrund des Mangels über einen wesentlichen Zeitraum nicht ordnungsgemäß verfügbar, verlängert sich der Schaltungszeitraum angemessen. Gelingt die Mangelbeseitigung trotz angemessener Nachfrist nicht oder ist sie dem Kundenunternehmen unzumutbar, bleiben gesetzliche Rechte unberührt.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf unrichtigen, unvollständigen oder ungeeigneten Informationen des Kundenunternehmens beruht.
§ 15 Haftung
(1) azubiSCOUT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Kundenunternehmen regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von azubiSCOUT ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertretung, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von azubiSCOUT.
§ 16 Freistellung
(1) Das Kundenunternehmen stellt azubiSCOUT von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kundenunternehmen bereitgestellte Inhalte, Informationen, Logos, Bilder, Videos, Marken oder sonstige Materialien Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(2) Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. azubiSCOUT wird das Kundenunternehmen über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm die zur Prüfung und Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, soweit dem keine berechtigten Interessen von azubiSCOUT entgegenstehen.
(3) Die Freistellung gilt nicht, soweit das Kundenunternehmen die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 17 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch azubiSCOUT im Zusammenhang mit der Plattform finden sich in der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung. Diese Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Soweit das Kundenunternehmen im Rahmen der Plattform personenbezogene Daten von Bewerbenden erhält oder verarbeitet, ist es für die Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen in eigener Verantwortung zuständig. azubiSCOUT erbringt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine datenschutzrechtliche Beratung, erstellt keine Datenschutzbelehrung und übernimmt keine Prüfung der datenschutzrechtlichen Pflichten des Kundenunternehmens.
§ 18 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) azubiSCOUT kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, etwa zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, höchstrichterliche Rechtsprechung oder veränderte technische oder funktionale Gegebenheiten, und soweit die Änderung das Kundenunternehmen nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Kundenunternehmen in Textform mitgeteilt. Änderungen, die Preise, Hauptleistungspflichten, wesentliche Funktionen oder sonstige wesentliche Rechte und Pflichten des Kundenunternehmens nicht nur unerheblich betreffen, werden für laufende Verträge nur wirksam, wenn das Kundenunternehmen ihnen zustimmt.
(3) Sonstige Änderungen gelten als genehmigt, wenn sie lediglich redaktioneller, technischer, organisatorischer oder rechtlich zwingender Art sind, das Kundenunternehmen nicht erheblich wirtschaftlich belasten und seinen Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, wenn das Kundenunternehmen ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und azubiSCOUT in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung des Schweigens und die Widerspruchsfrist hinweist.
(4) Widerspricht das Kundenunternehmen einer Änderung, bleibt der laufende Vertrag grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Jede Partei kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der vereinbarten Laufzeit beenden; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen azubiSCOUT und dem Kundenunternehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist das Kundenunternehmen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von azubiSCOUT. azubiSCOUT ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kundenunternehmens zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.

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